Satzung

§ 1 Name/ Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Winternachtstraum“ und hat seinen Sitz in Berlin
(2) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziel/ Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützliche Ziele im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. Zweck des Vereins ist es Theaterpädagogische Initiativen zur Projektarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Ost- und Westdeutschland, insbesondere aus Ost- und West Berlin und Brandenburg zu fördern, um soziales und politisches Konfliktpotential abzubauen. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Grundlagenvermittlung des Schauspielens,
b) Gemeinsame Entwicklung, Umsetzung und Inszenierung von Theaterstücken und Lesungen, sowie
c) Tourneen durch das gesamte Bundesgebiet zur Bereicherung von kulturellen Angeboten in kulturell schwach ausgebildeten Regionen.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten für Ihre Mitgliedschaft keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es dürfen keine Personen durch Ausgaben und sonstige Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Kosten, die dem Vorstand und beauftragten Vereinsmitgliedern in Wahrnehmung von Pflichten bzw. Aufgaben für den Verein entstehen, können erstattet werden.

§ 4 Mitgliedschaft/Eintritt

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
Die Mitgliedschaft wird grundsätzlich durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.
Bei Ablehnung durch den Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung entgültig mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.

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