§ 11 Auflösung
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder in geheimer Abstimmung beschlossen werden.
§ 12 Vereinsvermögen
(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die HIV-Tagesklinik für Kinder, Universitätsklinikum Charité, Campus Virchow Klinikum, Mittelallee 8, Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin.
(2) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 13 Schlussbestimmung
(1) Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung einschließlich des Vereinszweckes ist eine Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich.
(2) Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen, die von Amts wegen beziehungsweise gleichgestellten Organisationen gefordert werden, sofern sie Inhalt und Ziel der Satzung nicht widersprechen, vorzunehmen. Über diese Änderungen sind die Mitglieder innerhalb eines Monat in geeigneter Form zu informieren.
Die Unterzeichner erklären sich mit der in der Gründungsversammlung am 21.1.2002 beschlossenen Satzung einverstanden.